Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Programm Balance Compass
Stand: 2025-06-30
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten für alle Vertragsabschlüsse der Heart-Based Medicine AG, Basel, mit juristischen Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Schweiz (nachfolgend: Organisation) über ihr Angebot „Balance Compass“ (nachfolgend: Programm).
HBC behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses aktuell geltende Version dieser AGB, welche für diese Vereinbarung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Organisation werden nicht anerkannt.
Vertragsgegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist die Durchführung des Programms durch HBC bei den Mitarbeitenden der Organisation.
Leistungsinhalt und -umfang von HBC
Inhalt und Umfang der von HBC im Rahmen des Programms zu erbringenden Leistungen sind im individuellen Vertragsformular enthalten, das auf der HBC-Website publiziert ist und das die Organisation mit den erforderlichen Angaben zu ergänzen hat. Diese im individuellen Vertragsformular umschriebene Leistung kann nach Vertragsabschluss nur im schriftlichen Einverständnis beider Parteien geändert werden, sofern nachfolgend nicht etwas anderes festgehalten ist.
Die im individuellen Vertragsformular festgehaltenen und von HBC im Rahmen des Programms zu erbringenden Leistungen werden auf der HBC-Website im Einzelnen vertieft und präzisiert (z.B. betreffend Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Methodik, Abläufe, Berichte, technische Beschriebe, Laborleistungen etc.) oder illustrativ erläutert (Abbildungen, Grafiken, Fotos, Videos etc.). Alle diese Angaben auf der HBC-Website, die die von HBC im Rahmen des Programms zu erbringenden Leistungen in Bezug auf das individuelle Vertragsformular vertiefen, präzisieren oder erläutern, können von HBC jederzeit geändert werden, dies auch mit Wirkung auf bereits abgeschlossene und laufende Verträge. Darüber hinaus sind sie als Näherungswerte zu verstehen und unverbindlich.
Mitarbeitende HBC
HBC ist im Einsatz der Mitarbeitenden zur Erfüllung dieser Vereinbarung frei.
Leistungsinhalt und -Umfang der Organisation
Die Organisation hat zum erfolgreichen Gelingen des Programms auf eigene Kosten und Verantwortung die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Information der Mitarbeitenden über das Programm, dies an einer Veranstaltung und/oder mit schriftlichen und persönlichen Informationen. HBC kann hier bei Bedarf unterstützend wirken.
- Bereitstellung der Kontaktdaten derjenigen Mitarbeitenden, die am Programm teilnehmen möchten
Erbringt die Organisation diese Leistungen nicht oder nur teilweise oder zu einem falschen oder verspäteten Zeitpunkt, ist HBC berechtigt, jederzeit mit sofortiger Wirkung vom Vertrage zurückzutreten, dies unter Folge des Schadenersatzes durch die Organisation für das positive Vertragsinteresse von HBC.
Beitrag der Mitarbeitenden der Organisation
Den Mitarbeitenden der Organisation ist es freigestellt, am Programm teilzunehmen oder nicht. Sie können sich auch nur für einzelne Module des Programms einschreiben.
Die Teilnahme erfordert eine Registrierung durch die Mitarbeitenden auf der HBC-Website sowie eine individuelle Zustimmung zum Merkblatt für die Teilnehmenden des Programms, das ebenfalls auf der HBC-Website in aktueller Fassung publiziert ist. Änderungen an diesem Merkblatt wirken sich auf bereits angenommene Merkblätter nicht aus.
Leistungsort
Teil des Programms ist der IST™-Fragebogen. Dieser wird von den Mitarbeitenden der Organisation, die am Programm teilnehmen, online ausgefüllt. Sie erhalten von HBC dafür einen entsprechenden geschützten Zugang.
Das Health Coaching des Programms findet in der Regel in den HBC-Räumlichkeiten statt. Es wird zwischen HBC und den Teilnehmenden in individuellen Terminen direkt vereinbart. Ausnahmsweise kann ein Health Coaching auf Wunsch einer Teilnehmerin resp. eines Teilnehmers auch an einem dritten Ort oder virtuell stattfinden; eine Durchführung in den Betriebsräumlichkeiten der Organisation wird vermieden.
Kosten
Für alle besuchten Module, die Teil des vereinbarten Programms sind, trägt die Organisation die Kosten.
Wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter die Teilnahme an einem gebuchten Modul oder am ganzen Programm aus irgendeinem Grunde freiwillig oder unfreiwillig vor Abschluss abgebrochen, führt dies zu keiner Kostenreduktion, d.h. es ist von der Organisation trotzdem der ganze Preis eines gebuchten Moduls resp. des vollständig gebuchten Programms zu bezahlen. Dies gilt auch für jene Fälle, bei denen bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Organisation durch HBC das ganze Programm oder ein einzelnes Modul aus medizinischen, therapeutischen oder anderweitigen Gründen, die eine Zusammenarbeit mit der betreffenden Person als unzumutbar erscheinen lassen, vorzeitig abgebrochen und beendet werden muss.
Preise
Die Preise verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. die gesetzliche Mehrwertsteuer und allfällige weitere gesetzliche Abgaben. Auslagen, die in Erfüllung der Vereinbarung entstehen, werden zusätzlich verrechnet.
Konditionen
Die Organisation leistet eine Anzahlung im Umfange von 30% des bei Vertragsabschluss geschätzten Vertragsvolumens. Dieses errechnet sich von der Anzahl der Mitarbeitenden, von der beide Parteien in gemeinsamer Beurteilung annehmen, dass sie das von der Organisation angebotene Programm ganz oder in einzelnen Modulen annehmen werden. Über die effektiv bezogenen Leistungen wird monatlich abgerechnet. Gestellte Rechnungen sind von der Organisation innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen. HBC kann bei Zahlungsverzug der Organisation Verzugszinsen von 5% pro Jahr sowie eine Mahngebühr von maximal CHF 30.- pro Mahnung erheben.
Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote von HBC, veröffentlicht auf der HBC-Website oder in anderen Publikationen oder in einem individuellen Schreiben an die Organisation enthalten, gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen.
Die Organisation hat das individuelle Vertragsformular, das auf der HBC-Website publiziert ist, mit den erforderlichen Angaben zu ergänzen und entweder herunterzuladen, rechtsgültig zu unterzeichnen und HBC im Original zuzustellen oder als ebenfalls rechtsgültig gezeichnetes Webformular auf dem von HBC bereitgestellten Kanal online zuzustellen.
Mit der Zustellung des von der Organisation rechtsgültig unterzeichneten individuellen Vertragsformulars an HBC gibt die Organisation ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ohne Rücktrittsrecht ab.
HBC versendet daraufhin eine Eingangsbestätigung per E-Mail, welche mitteilt, dass das Angebot der Organisation bei HBC eingegangen ist. Der Vertrag kommt zustande, sobald HBC – dies unter Umständen nach diversen Kontakten und Rückfragen mit der Organisation, die zu einem geänderten resp. angepassten definitiven Angebot zum Vertragsabschluss führen können – eine Annahmeerklärung und a conto Rechnung per E-Mail versendet und die Anzahlung der Organisation bei HBC eingegangen ist.
HBC ist berechtigt, Angebote zum Vertragsabschluss nicht oder nur teilweise anzunehmen bzw. auszuführen. In einem solchen Fall wird HBC die Organisation per E-Mail informieren. Kommt kein Vertrag zustande, sollte aber bereits eine Zahlung der Organisation bei HBC eingegangen sein, wird diese zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Organisation von der Zahlungspflicht befreit.
Vertragsende
Das im individuellen Vertragsformular festgehaltene Enddatum des Vertrages bezeichnet den Stichtag, an dem durch die Mitarbeitenden der Organisation letztmals eine Registrierung vorgenommen werden kann. Nach Ablauf dieses Datums wird der Zugang zur Registrierung durch HBC geschlossen und die Mitarbeitenden der Organisation können keine Registrierung mehr vornehmen.
Der Vertrag zwischen den Parteien endet mit dem Datum der letzten individuellen Leistung von HBC, für die sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Organisation im Rahmen dieser Vereinbarung registriert hat. Die Organisation wird darüber von HBC schriftlich informiert. Ihr wird danach auch ein schriftlicher Abschlussbericht zugestellt.
Den Mitarbeitenden einer Organisation steht es frei, während der Vertragsdauer oder daran anschliessend in eigenem Namen und auf eigene Rechnung weitere individuelle Leistungen von HBC zu beziehen.
Aus wichtigen Gründen kann der Vertrag zwischen den Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen gekündet werden. Dasselbe gilt, falls eine Partei diesen Vertrag verletzt und den vertragsgemässen Zustand nicht innerhalb eines Monats wiederherstellt. Dieser Kündigungstermin bezeichnet den in Abs. 1 festgehaltenen Stichtag mit der entsprechenden Folge der Schliessung der Registrierung. Zu diesem Zeitpunkt laufende Module werden von HBC noch zu Ende geführt, bis schliesslich mit dem Datum der letzten individuellen Leistung der Vertrag definitiv abgeschlossen ist.
Gewährleistung
Alle Angaben auf der HBC-Website über das Programm stellen keine Zusicherung von bestimmten Eigenschaften des Programms oder von Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. HBC bemüht sich, sämtliche Informationen über das Programm auf ihrer Webseite korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, kann hierfür aber weder ausdrücklich noch stillschweigend Gewähr leisten.
HBC kann keine Garantie abgeben, dass das Programm zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung durch die Organisation wie auf der HBC-Website beschrieben auch unmittelbar realisiert werden kann. Alle Angaben zur Verfügbarkeit des Programms und dessen Umsetzung in einem bestimmten zeitlichen Rahmen resp. Zeitplan, wie er auf der HBC-Website im Allgemeinen und im von der Organisation unterzeichneten Vertragsformular im Speziellen festgehalten ist, sind ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.
HBC gewährt gegenüber der Organisation und den Mitarbeitenden keinerlei Zusicherungen oder Garantien für die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der im Rahmen des Programms erhobenen und ausgewerteten Daten sowie für die ständige oder ungestörte Verfügbarkeit des online Auswertungssystems des IST™-Fragebogens und der HBC-Webseite, deren Funktionalitäten, integrierten Hyperlinks und weiteren Inhalten. Insbesondere wird weder zugesichert noch garantiert, dass durch die Nutzung der HBC-Webseite keine Rechte von Dritten verletzt werden, die nicht im Besitz von HBC sind. Hyperlinks benutzt HBC lediglich für den vereinfachten Zugang der Organisation zu anderen Webangeboten. HBC kann weder den Inhalt dieser Webangebote im Einzelnen kennen noch die Haftung oder sonstige Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten Dritter übernehmen.
Desgleichen gewährt HBC gegenüber der Organisation und den Mitarbeitenden keinerlei Erfolgsgarantie über die Wirkung des Programms oder einzelner Module davon.
Haftung
HBC schliesst gegenüber der Organisation und ihren Mitarbeitenden jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen HBC und gegen allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. HBC haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden der Organisation und der Mitarbeitenden, die am Programm resp. einzelnen Modulen davon teilnehmen. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
Datenschutz
Informationen aller Art, die HBC im Verlaufe der Durchführung des Programms oder einzelner Module davon von den Mitarbeitenden der Organisation erhält, erarbeitet oder auswertet, sind vertraulich und werden von HBC weder an die Organisation noch an andere Mitarbeitende der Organisation und auch nicht an aussenstehende Dritte weitergegeben. HBC darf jedoch alle im Rahmen des Vertragsschlusses und des Vertragsvollzuges aufgenommenen Daten der Organisation und der am Programm teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen verarbeiten und nutzen sowie anonymisiert bzw. de-identifiziert und pseudonymisiert zu Forschungs- und Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner (Logistikpartner) oder an sonstige Dritte, die von HBC zur Leistungserfüllung beigezogen werden, weitergegeben werden.
Die Organisation erhält Kenntnis davon, wie viele Mitarbeitende am ganzen Programm oder an einzelnen Modulen teilgenommen haben, dies anonym und ohne jede Namensnennung.
Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen von HBC, dies sowohl gegenüber der Organisation als auch ihren Mitarbeitenden. Sie sind im Einzelnen unter folgendem Link abrufbar: (>Link Datenschutz). In allen Bereichen gehen die Datenschutzrechte der Mitarbeitenden gegenüber den Rechtsansprüchen der Organisation vor.
Geheimhaltung, Vertraulichkeit
Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschliesslich für die Zwecke dieser Vereinbarung verwendet werden.
Als vertraulich gelten die nachfolgenden Daten/Informationen, die sich die Parteien und/oder die Mitarbeitenden der Organisation gegenüber HBC im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offenbaren oder die im Rahmen dieser Vereinbarung anderweitig wahrgenommen werden (nachfolgend zusammengefasst „Daten/Informationen“ genannt):
- Die als vertraulich gekennzeichneten oder als solche erkennbaren Daten/Informationen, die sich auf die Parteien beziehen, wie z.B. geschäftliche, finanzielle, statistische oder technische Daten/Informationen und Daten/Informationen über Verfahren, Betriebsmethoden oder sonstiges Know-how
- Sämtliche Personendaten/-informationen (natürliche und juristische Personen), wie namentlich Personaldaten, Daten von Lieferanten und Beauftragten der Parteien
- Sämtliche Daten/Informationen, die sich auf die Kunden der Parteien beziehen, wie z.B. Personendaten/-informationen, finanzielle und statistische Daten/Informationen etc.
Die Vertraulichkeit gilt unabhängig davon, ob die Daten/Informationen in Dokumenten, Zeichnungen, Plänen, Filmen oder anderen Datenträgern jeder Art (mit digitalen oder analogen Aufzeichnungen) festgehalten sind oder akustisch wahrgenommen wurden, und ungeachtet davon, ob sie gesetzlich geschützt sind.
Die Parteien verpflichten sich, im gegenseitigen Geschäftsverkehr in Vollzug dieser Vereinbarung
- alle vertraulichen Daten/Informationen wenn möglich als solche zu kennzeichnen.
- alle vertraulichen Daten/Informationen als solche zu behandeln.
- nicht ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei irgendwelche vertraulichen Daten/Informationen oder Teile davon einem Dritten mitzuteilen oder zugänglich zu machen; ausgenommen sind die Mitarbeitenden der Vertragsparteien oder die von ihnen beigezogenen Dritten, die direkt vom Zweck dieser Vereinbarung betroffen sind. Ebenfalls ausgenommen ist die Zugänglichmachung an die Revisionsgesellschaften der Parteien sowie die Aufsichtsbehörden.
- sicherzustellen, dass alle ihre Mitarbeitenden und die von ihnen beigezogenen externen Dritten zur Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung verpflichtet werden, und die Befolgung dieser Verpflichtung zu überwachen.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die
- allgemein zugänglich sind
- zurzeit ihrer Bekanntgabe an die andere Vertragspartei bereits öffentlich bekannt waren
- nach Bekanntgabe an die andere Vertragspartei ohne deren Verschulden öffentlich bekannt werden
Die Beendigung dieses Vertrages beendet die Pflicht zur Geheimhaltung nicht, sondern die Geheimhaltungspflicht dauert danach fort.
Kommunikation
Die externe Kommunikation über diese Vereinbarung und die gegenseitige Zusammenarbeit bedarf der Zustimmung beider Parteien.
Vertragsänderungen und Ergänzungen
Die Bestimmungen im individuellen Vertragsformular und die vorliegenden AGB geben die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages wieder und ersetzen alle diesbezüglichen schriftlichen oder mündlichen Abreden. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.
Abtretungen, Rechtsverzicht
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag ist jeweils nur mit der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei zulässig.
Die Nichtausübung oder die verspätete Ausübung von Rechten oder Rechtsbehelfen, welche einer Partei aus diesem Vertrag zustehen, bedeuten keinen Verzicht auf diese Rechte oder Rechtsbehelfe, und die vollständige oder teilweise Ausübung eines Rechtes oder Rechtsbehelfes führen nicht zum Ausschluss der erneuten Geltendmachung desselben Rechtes oder Rechtsbehelfes oder anderer Rechte aus diesem Vertrag.
Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB, des individuellen Vertragsformulars oder eventueller schriftlicher Änderungen und Ergänzungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder unwirksam oder undurchführbar werden, insbesondere auch infolge geänderter regulatorischer Bestimmungen, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien ersetzen die unwirksame oder nichtige Bestimmung oder die nicht den regulatorischen Vorgaben entsprechenden Konditionen in gegenseitigem Einvernehmen durch die gesetzlich zulässige Bestimmung bzw. die regulatorisch zulässigen Konditionen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt, respektive den vereinbarten Konditionen am ehesten entspricht.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die zwischen den Parteien abgeschlossene Vereinbarung inkl. die vorliegenden AGB unterstehen unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen dem schweizerischen Recht. Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind, unter Vorbehalt von Rechtsmitteln an das Schweizerische Bundesgericht, ausschliesslich durch die ordentlichen Gerichte in Basel-Stadt zu entscheiden. Gerichtsstand ist Basel-Stadt.